Fast keine Entscheidung unserer Regierung lässt sich noch mit gesundem Menschenverstand erklären.
Gustav Heinemann, unser Bundespräsident in der Zeit von 1969 bis 1974, hatte es wunderbar auf den Punkt gebracht:
Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates.
Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für Ihr Handeln.
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.