Im Jahr 2012 wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das BRD-Wahlrecht nicht „verfassungs“konform und damit ungültig sei und das im Grunde seit dem Jahre 1956.
Wahlrechtsurteil des BverfG : 2 BvF 3/11 und 2 BvR 2670/11 und 2 BvE
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